Brancheneinträge: Wie Sie sich bei unseriösen Angeboten schützen

Seit geraumer Zeit werden insbesondere Geschäftsinhabern Telefaxe, Mails und Briefe zugesandt, die Angebote zum Abschluss eines teuren und meist nutzlosen Eintrags in Branchen- oder Unternehmensverzeichnisse, aber auch für Online-Portale enthalten. Sie sind häufig irreführend gestaltet und erwecken einen „amtlichen“ Eindruck. Im Kleingedruckten sind häufig eine vertragliche Bindung von zwei Jahren und die zu zahlenden, hohen Gebühren versteckt. Das wird leicht überlesen. Geht man nun auf diese Angebote ein, unterschreibt die Formulare und schickt sie an den Absender zurück, folgen Rechnungen der Anbieter, deren Durchsetzung mit Inkasso-Diensten und Anwälten verfolgt wird. Auf den Wunsch nach Stornierung wird meist nicht reagiert.

Doch man ist diesem Treiben nicht wehrlos ausgeliefert: Je nachdem wie die Angebote gestaltet sind, kann sich der Betroffene darauf berufen, dass sie wegen ihres irreführenden Charakters sittenwidrig sind. Da dies aber immer im Einzelfall zu prüfen ist, empfiehlt es sich, derartige Angebote sorgfältig zu lesen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Wenn Sie schon unterschrieben haben, holen Sie sich vor dem Bezahlen lieber anwaltlichen Rat ein.

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